Erklärung zur Barrierefreiheit

Was in dieser App funktioniert – und was noch nicht.

supodo ist eine Plattform für inklusiven Sport. In dieser App findest du Sportveranstaltungen und Vereine in deiner Nähe. Barrierefreiheit ist für uns keine Nebensache, sondern der Kern dessen, was wir bauen. Deshalb sagen wir hier offen, wo diese App die Anforderungen schon erfüllt und wo noch nicht. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA, und die europäische Norm EN 301 549.

supodo besteht aus mehreren Produkten. Jedes hat eine eigene Erklärung zur Barrierefreiheit, weil die Produkte unterschiedlich weit sind. Eine Übersicht findest du auf supodo.com: Erklärung zur Barrierefreiheit auf supodo.com.

Stand der Barrierefreiheit

Diese App ist mit den WCAG 2.2 auf Stufe AA teilweise konform. „Teilweise konform“ heißt: Die meisten Anforderungen sind erfüllt, einige aber nicht. Die automatisierte Prüfung wurde am 14.08.2026 um vier Regeln erweitert, die vorher nicht mitliefen. Alle bekannten Punkte stehen unten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Probleme sind uns bekannt. Jeder Punkt nennt die betroffene Anforderung.

  • Der Rahmen, der das mit der Tastatur ausgewählte Element markiert, erreicht auf dem grünen Hintergrund der Kopfzeile etwa 2,9:1 statt der geforderten 3:1. Wer die App mit der Tastatur bedient, erkennt dort schlecht, wo er sich gerade befindet. Betrifft WCAG 1.4.11.
  • Auf sehr schmalen Bildschirmen (etwa 320 Pixel Breite) ist das Logo in der Kopfzeile als Schaltfläche nur etwa 22 Pixel breit. Gefordert sind 24 Pixel. Betrifft WCAG 2.5.8.
  • Die Schaltfläche für Sprache und Textfassung zeigt „Deutsch • Standard“, heißt für Screenreader und Sprachsteuerung aber „Anzeige-Einstellungen“. Wer sie per Sprachbefehl mit dem sichtbaren Text aufruft, erreicht sie nicht. Betrifft WCAG 2.5.3 (Stufe A). Sie stammt aus unserer gemeinsamen Komponenten-Sammlung – die Korrektur dort wirkt für alle supodo-Produkte.

Noch nicht geprüft

Diese Punkte lassen sich nicht allein maschinell beurteilen. Wir haben sie noch nicht mit echten Hilfsmitteln getestet und können deshalb nichts dazu zusagen:

  • Wohin der Tastaturfokus springt, wenn man mitten auf der Seite die Sprache oder die Textfassung wechselt.
  • Wie Screenreader die Anzeige-Einstellungen ankündigen – und ob erkennbar ist, dass die Fassung „Leichte Sprache“ noch nicht verfügbar ist.
  • Ob sich die App bei 400 % Vergrößerung beziehungsweise 320 Pixel Breite ohne seitliches Scrollen nutzen lässt.
  • Ob die Alternativtexte der Bilder wirklich beschreiben, was zu sehen ist. Diese Texte geben die Veranstalter selbst ein.

Wie wir geprüft haben

Diese Erklärung beruht auf einer internen Selbstbewertung. Zuletzt gemessen am 14.08.2026 mit axe-core 4.12 und Playwright 1.61: alle fünf Seitentypen, alle vier Textfassungen, mit und ohne Inhalte. Geprüft wird gegen die WCAG-Regeln der Stufen A und AA und zusätzlich gegen vier Regeln, die das Prüfwerkzeug nur als „gute Praxis“ führt. Dabei ist keine Prüfregel abgeschaltet und kein Seitenbereich ausgenommen. Ergänzt wird das durch eine Quelltext-Prüfung und berechnete Kontrastwerte. Die automatisierte Prüfung läuft in einer Bildschirmbreite von 1280 Pixeln und erfasst nur, was sich maschinell messen lässt. Eine Prüfung mit Screenreadern und eine externe Begutachtung haben nicht stattgefunden.

Was wir als Nächstes tun

Als Nächstes setzen wir den Tastatur-Rahmen auf dem Grün und das zu schmale Logo um. Die Schaltfläche für Sprache und Textfassung wird in der gemeinsamen Komponenten-Sammlung korrigiert. Danach folgen die Prüfungen mit Hilfsmitteln. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich der Stand ändert.

Rückmeldung und Kontakt

Ist dir eine Barriere aufgefallen, die hier nicht steht? Oder brauchst du einen Inhalt in einer anderen Form? Sag uns Bescheid. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen und nehmen den Punkt in unsere Liste auf.

accessibility@supodo.com

Marktüberwachungsstelle

Bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden oder bekommst du keine Rückmeldung, kannst du dich an die Marktüberwachungsstelle der Länder wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg
kontakt@mlbf-barrierefrei.de
mlbf-barrierefrei.de

Stand dieser Erklärung: 13.09.2026

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